Allgemeine
Geschäftsbedingungen Stand 26.10.2004
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AGB
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§
1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und
Unternehmern, wobei sich zum Teil unterschiedliche Regelungen und Rechte
ergeben können (siehe unten). Entgegen stehende oder von den Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Käufers werden nur im Falle ausdrücklicher
schriftlicher Zustimmung seitens des Verkäufers anerkannt.
(2) Sofern der Käufer Unternehmer ist, gelten diese Geschäftsbedingungen
auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer,
soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
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§ 2 Vertragschluss
Mit dem Absenden der Online-Bestellung über den Inhalt des Warenkorbes
gibt der Käufer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entsprechenden
Kaufvertrages mit dem Verkäufer ab. Er erhält daraufhin vom System
eine schriftliche Eingangsbestätigung. Diese ist noch nicht als Annahme
des Angebotes zu werten. Die Annahme wird entweder durch eine ausdrückliche
Annahmeerklärung seitens des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen
oder durch Lieferung der Ware erklärt. Unser Angebot ist freibleibend
und wir verkaufen nur zu handelsüblichen Mengen, wir bedienen nur KFZ-Reparaturwerkstätten
zur Reparatur von Fahrzeugen sowie Clubs und Privatleute, die ihre Fahrzeuge
in Eigenleistung reparieren wollen.
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§ 3 Widerrufsrecht
(1) Wenn der Käufer Verbraucher ist, hat er das Recht, seine auf den
Vertragschluss gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen
zu widerrufen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die Widerrufsfrist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, spätestens mit
Zusendung der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung einer Widerrufserklärung in Textform oder der Rücksendung
der bestellten Ware.
(2) Der Widerruf ist zu richten an: ADH GmbH, Ruwerer Straße 21a, 54292 Trier.
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.
Der Käufer verpflichtet sich hierbei, bereits erhaltene Waren innerhalb
einer angemessenen Frist, im Regelfall innerhalb einer Frist von sieben
Kalendertagen nach Ablauf der Widerrufsfrist an die unter Abs. 2 aufgeführte
Adresse zurückzusenden.
(4) Die Rücksendung im Falle eines wirksamen Widerrufs geschieht auf
Kosten und Gefahr des Verkäufers. Eine Ausnahme gilt bei Bestellungen
mit einem Bestellwert bis zu 40 EUR. Hier trägt der Käufer die
Kosten der Rücksendung. Aus logistischen Gründen muss die Rücksendung
frei erfolgen, die Versandkosten werden anschließend erstattet.
(5) Kann der Käufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, ist er dem
Verkäufer zum Wertersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn und soweit
die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung
- wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen
ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem
er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt,
was deren Wert beeinträchtigt.
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§ 4 Zahlung
(1) Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe
des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung
zur Zahlung fällig.
(2) Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann
aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder
ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht
kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag
beruht.
(3) Bei Bestellungen über 500 Euro kann Vorauskasse oder Zahlung per
Kreditkarte verlangt werden.
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§
5 Lieferung und Lieferverzug
(1) Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen
beginnen mit Vertragsabschluss.
(2) Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer
auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer
in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens,
beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers
auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer
darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz
statt der Leistung verlangen, muß er dem Verkäufer nach Ablauf
der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur
Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt
der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit
auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer
eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages
in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen
Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit
ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist,
die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend
vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn
der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
(3) Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten
des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers
bestimmen sich dann nach Abs. 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
(4) Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes
Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten
Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern
die in Ziffern 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um
die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von
mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
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§
6 Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht
Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme
kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen
Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz
ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen
höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
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§
7 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund
des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der
Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers
gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum
Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
(2) Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf
den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche
mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar
erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden
Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
(3) Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vorbehaltlich
angemessener Nachfristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der
Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz statt der
Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind sich Verkäufer
und Käufer darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen
Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet.
Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme
des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des
Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger,
z.B. die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert
ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme
und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne
Nachweis 5 % des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder
niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer
niedrigere Kosten nachweist.
(4) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über
den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung
einräumen. |
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§
8 Sachmangel
(1) Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bei neuen Fahrzeugteilen
in zwei Jahren. Bei gebrauchten Teilen beträgt die Gewährleistungsfrist
ein Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
(2) Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
der bei Abschluß des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der
Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer
Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche
unberührt.
(3) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer
geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist
dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang
der Anzeige auszuhändigen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
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§
9 Haftung
(1) Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe
dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig
verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung
besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den
bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung
gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit
der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall
abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist,
haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile
des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile
bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
(2) Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes
verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
(3) Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine
etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels,
aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und
nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers
für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
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§
10 Gerichtsstand
(1) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel-
und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz
des Verkäufers.
(2) Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers
gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
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